Das Figuren Journal ist eine weltweite Internetplattform für Figurensammler und -händler. Es befasst sich mit zahlreichen Arten von Figuren aus verschiedenen Zeitepochen und aus unterschiedlichen Materialien wie Zinn, Plastik, Masse, Holz, Papier, Porzellan und vielem mehr. Figuren spiegeln stets den jeweiligen vorherrschenden Zeitgeist wieder. Eine dementsprechend sensible Handhabung ergibt sich deshalb für politische Figurendarstellungen aus der Zeit zwischen 1933 bis 1945.
Das Figuren-Journal bietet registrierten Mitgliedern die Möglichkeit unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsvorschriften und Hinweise in den AGBs auch diese Figuren zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung und Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung zu sammeln. Sobald jedoch die Kaufabwicklung für ein im Ausland erstandenes Vorkriegsspielzeug mit Bezug zur NS-Zeit abgeschlossen ist und es um die Einfuhr dessen geht, stellt sich die berechtigte Frage, wie man das Sammlerstück in Einklang mit der deutschen Strafgesetzgebung (vgl. StGB §86) und ohne Umwege über die Staatsanwaltschaft zu sich nach Hause bekommt. Um diese Frage beantworten zu können habe ich nicht nur im Informations- und Wissensportal der Bundeszollverwaltung recherchiert sondern auch zahlreiche Telefonate mit dem Hauptzollamt, dem K44 (rechts) der Polizeidirektion München und dem Landeskriminalamt von Bayern geführt. Das Problem, welches sowohl vom Zoll als auch von verschiedenen Vertretern des LKA Bayerns aufgeführt wurde, ist oftmals die fehlende Information über den Artikel selbst, die fehlende Identifikationsmöglichkeit als originale Vorkriegsfertigung und die Darstellung der Verwendungsabsicht nach StGB §86.
Folgendes Vorgehen empfiehlt sich aus meiner Sicht:
- Alle "verbotenen" Abzeichen sollen trotz Kartonverpackung einzeln abgedeckt werden.
- Die Sendung soll vom Absender bereits folgende Schriftstücke enthalten:
- Ein Nachweis der Originalität der Vorkriegsfertigung ist mit einer Kopie des Herstellerkatalogs zu erbringen,
- Eine Liste der enthaltenen Artikel ist mit einem Katalogverweis aufzuführen, damit die Hersteller und Zeitzuordnung vom Zoll problemlos erfolgen kann,
- Eine Erklärung ist der Sendung ebenfalls beizulegen: Erklärung.
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Datum: | 15.08.2009 |
Autor: | Stefan Naumburg |
Fotos: | Stefan Naumburg |
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Die endgültige Entscheidung liegt beim jeweiligen Staatsanwalt, welchem die geöffnete Ware vom Zoll vorgelegt wird. Das oben beschriebene Vorgehen und die Verwendung der ausgearbeiteten Erklärung minimiert das Risiko eines Strafverfahrens und weitere Unannehmlichkeiten jedoch von Anfang an. Eine Möglichkeit der Anmeldung solcher Waren unter Vorlage entsprechender Dokumente konnte bisher nicht recherchiert werden. Um sachdienliche Hinweise wird im Namen der Sammlergemeinschaft gebeten.
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